Verhaltensrichtlinie für Lieferanten

MÖGLICH DURCH ONLOGIC

Verhaltensrichtlinie für Lieferanten

EINFÜHRUNG

OnLogic verpflichtet sich, bei allen Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden und Lieferanten die höchsten Standards einzuhalten. Die Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften durch OnLogic und unsere Lieferanten sowie die Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs sind grundlegend für diese Verpflichtung.

Diese Verhaltensrichtlinie für Lieferanten drückt die Erwartungen an uns und unsere Lieferanten aus.

ALLGEMEINER HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Diese Verhaltensrichtlinie für Lieferanten beabsichtigt in keiner Weise, in Konflikt mit den Bedingungen eines bestehenden Vertrags zu geraten oder diese zu verändern. Im Falle eines Konflikts müssen sich die Lieferanten zuerst an die geltenden Gesetze und Vorschriften halten, dann an die Vertragsbedingungen, gefolgt von dieser Verhaltensrichtliniefür Lieferanten.

DEFINITION

Für die Zwecke dieser Richtlinie wird "Lieferant" als jede dritte Partei definiert, die direkt oder indirekt irgendeine Art von Waren oder Dienstleistungen an OnLogic oder im Namen unseres Unternehmens verkauft oder zu verkaufen beabsichtigt, einschließlich Lieferanten, Auftragnehmern, Subunternehmern, Distributoren, Händlern, Vertriebs-/Marketingbeauftragten, Vermittlern, Agenten, Partnern, Beratern, Wiederverkäufern, Systemintegratoren oder ähnlichen Organisationen.

I. KONFORMITÄT MIT GESETZEN

Wir verlangen von unseren Lieferanten die vollständige Einhaltung aller relevanten Gesetze und Vorschriften in ihrem Zuständigkeitsbereich.

A. Führen exakter Aufzeichnungen

Wir verlangen von unseren Lieferanten, dass sie korrekte Aufzeichnungen erstellen und pflegen und keine Aufzeichnungseinträge verändern, um die zugrunde liegende Transaktion, die dadurch dargestellt wird, zu verschleiern oder zu verfälschen. Wenn eine Aufzeichnung nicht mehr für die Abwicklung des laufenden Geschäfts benötigt wird, sollten die Aufzeichnungen dennoch entsprechend den geltenden Anforderungen an die Aufbewahrung abgelegt werden.

II. MENSCHENRECHTE

Wir verlangen von unseren Lieferanten, dass sie Menschen mit Respekt und Würde behandeln, Vielfalt fördern, offen für unterschiedliche Meinungen bleiben, Chancengleichheit für alle fördern und eine inklusive und ethische Kultur pflegen.

A. Kinderarbeit

Wir verlangen von unseren Lieferanten, sicherzustellen, dass bei der Ausführung von Arbeiten keine illegale Kinderarbeit eingesetzt wird.

B. Menschenhandel

Lieferanten müssen sich an alle Gesetze und Vorschriften zum Verbot des Menschenhandels halten. Lieferanten müssen ihre Mitarbeitenden über verbotene Menschenhandelsaktivitäten aufklären, gegen Mitarbeitende, die nachweislich gegen das Gesetz oder die Vorschriften verstoßen haben, disziplinarisch vorgehen und den/die Vertragsverantwortliche/n über die Verstöße und die gegen Mitarbeitende ergriffenen Maßnahmen informieren.

III. BESCHÄFTIGUNGSPRAKTIKEN

A. Belästigung

Wir verlangen von unseren Lieferanten, sicherzustellen, dass ihren Mitarbeitenden ein Arbeitsumfeld geboten wird, das frei von physischer, psychischer und verbaler Belästigung oder anderem missbräuchlichen Verhalten ist.

B. Antidiskriminierung

Wir verlangen von unseren Lieferanten, dass sie Mitarbeitenden und Bewerbenden gleiche Beschäftigungschancen bieten, ungeachtet von Herkunft, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Hautfarbe, Geschlecht, nationaler Zugehörigkeit, Alter, Militärveteranenstatus, Abstammung, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität oder -ausdruck, Familienstand, Familienstruktur, genetischer Informationen oder geistiger oder körperlicher Einschränkungen.

C. Substanzmissbrauch

Wir verlangen von unseren Lieferanten, einen Arbeitsplatz zu pflegen, der frei von illegalem Gebrauch, Besitz, Verkauf oder Vertrieb von kontrollierten Substanzen ist.

IV. ANTI-KORRUPTION

Unsere Lieferanten müssen den U.S. Foreign Corrupt Practices Act und andere anwendbare Anti-Korruptionsgesetze (z. B. den UK Bribery Act), Richtlinien und/oder Regelungen einhalten, die die Geschäftstätigkeit in den Ländern regeln, in denen sie tätig sind, unabhängig von den lokalen Bestimmungen.

A. Unzulässige Zahlungen / geschäftliche Gefälligkeiten

Unsere Lieferanten dürfen Kunden, Regierungsvertretenden, politischen Parteien, Kandidat:innen für öffentliche Ämter, Wohltätigkeitsorganisationen oder anderen geschäftsbezogenen Parteien keine Zahlungen von Geld oder etwas von Wert (einschließlich Bestechungsgeldern, Gefälligkeiten, Geschenken, Vergünstigungen, Einladungen, Reisen, politischen Beitragszahlungen, karitativen Spenden oder anderen geschäftlichen Gefälligkeiten) anbieten oder leisten, die als unangemessene Beeinflussung geschäftlicher Entscheidungen angesehen werden könnten.

B. Sorgfaltspflicht

Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie bei allen geschäftlichen Angelegenheiten, einschließlich Partnerschaften, Joint Ventures, Offset-Vereinbarungen und der Beauftragung von Drittparteien, eine entsprechende Sorgfaltspflicht und Überwachung ausüben, um Korruption zu verhindern und aufzudecken.

C. Kartellrecht

Unsere Lieferanten müssen sich an die Wettbewerbs- und Kartellgesetze halten und es ist ihnen untersagt, Preise abzusprechen, Absprachen mit Wettbewerbern zu treffen oder Angebote zu manipulieren, Kunden oder Märkte mit Wettbewerbern aufzuteilen oder jegliche Preisinformationen mit unseren Wettbewerbern auszutauschen.

V. INTERESSENKONFLIKT

Wir verlangen von unseren Lieferanten, dass sie alle Interessenkonflikte oder Situationen, die den Eindruck eines potenziellen Interessenkonflikts vermitteln, bei ihren Geschäften mit OnLogic vermeiden.

VI. SCHUTZ VON INFORMATIONEN

A. Vertrauliche/firmeneigene Informationen

Wir verlangen von unseren Lieferanten, mit sensiblen Informationen, einschließlich vertraulicher, firmeneigener und persönlicher Informationen, ordnungsgemäß umzugehen. Informationen dürfen nicht für andere Zwecke (z. B. Werbung, Öffentlichkeitsarbeit und ähnliches) verwendet werden als den Geschäftszweck, für den sie bereitgestellt wurden, es sei denn, es besteht eine vorhergehende Genehmigung durch den Eigentümer der Informationen. Die Lieferanten müssen alle geltenden Datenschutzgesetze einhalten. Die Lieferanten müssen die Ausweitung dieser Anforderung auf alle von ihnen eingesetzten nachgeordneten Quellen sicherstellen.

B. Geistiges Eigentum

Wir verlangen von unseren Lieferanten, dass sie alle Gesetze respektieren und einhalten, die die Rechtsansprüche auf geistiges Eigentum regeln, einschließlich des Schutzes vor Offenlegung, Patenten, Urheberrechten und Marken.

C. Insiderhandel

Unsere Lieferanten dürfen wichtige, nicht-öffentliche Informationen, die sie im Verlauf ihrer Geschäftstätigkeit erhalten haben, nicht als Grundlage für den Handel mit den Wertpapieren unseres Unternehmens oder denen eines anderen Unternehmens verwenden oder anderen den Handel damit ermöglichen.

VII. UMWELT, GESUNDHEIT UND SICHERHEIT

Wir verlangen von unseren Lieferanten, dass sie alle geltenden Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsgesetze, -vorschriften und -richtlinien einhalten. Die Lieferanten sollen die Gesundheit, die Sicherheit und das Wohlergehen ihrer Mitarbeitenden, Besuchenden und anderer Personen schützen, die von ihren Aktivitäten betroffen sein könnten. Wir verlangen von unseren Lieferanten, dass sie auf eine Weise arbeiten, die Risiken aktiv kontrolliert, Abfall minimiert und die Umwelt schützt.

VIII. GLOBALE HANDELSKONFORMITÄT

A. Sicherheit

Die Lieferanten sind angehalten, Praktiken und Verfahren zu implementieren, um die Sicherheit ihrer Lieferketten in Übereinstimmung mit der Initiative "Customs-Trade Partnership Against Terrorism" des United States Department of Homeland Security zu gewährleisten.

B. Export

Wir verlangen von unseren Lieferanten, sicherzustellen, dass ihre Geschäftspraktiken in Übereinstimmung mit allen zutreffenden Gesetzen, Richtlinien und Regelungen stehen, die den Export von Teilen, Komponenten und technischen Daten regeln; dazu gehören die International Traffic in Arms Regulation und die Export Administration Regulations Die Lieferanten müssen wahrheitsgemäße und präzise Informationen zur Verfügung stellen und, falls erforderlich, Exportlizenzen und/oder -bewilligungen einholen.

C. Anti-Boykott

Unsere Lieferanten dürfen sich gemäß dem Export Control Reform Act von 2018 und dem Tax Reform Act von 1976 nicht an einem nicht sanktionierten ausländischen Wirtschaftsboykott beteiligen, mit ihm kooperieren oder ihn unterstützen.

D. Konfliktmineralien

Lieferanten müssen sich an die Bundesgesetze und -regelungen zu Konfliktmineralien (Gold, Tantal, Zinn und Wolfram) halten. Wir verlangen von unseren Lieferanten, deren Produkte diese Mineralien enthalten, eine Sorgfaltsprüfung der Quelle und der Überwachungskette durchzuführen und auch die Bemühungen zu unterstützen, die Verwendung von Konfliktmineralien abzuschaffen, die direkt oder indirekt bewaffnete Gruppen in der Demokratischen Republik Kongo oder angrenzenden Ländern finanzieren oder begünstigen.

IX. QUALITÄT

Wir verlangen von unseren Lieferanten, dass sie über Qualitätssicherungsprozesse verfügen, um Mängel zu erkennen und Korrekturmaßnahmen zu ergreifen und die Lieferung eines Produkts zu ermöglichen, dessen Qualität die Vertragsanforderungen erfüllt oder übertrifft.

A. Gefälschte Teile

Wir verlangen von unseren Lieferanten, Methoden und Prozesse zu entwickeln, zu implementieren und aufrechtzuerhalten, die das Risiko der Einführung von gefälschten Teilen und Materialien in lieferbare Produkte minimieren und die Probleme, die dadurch verursacht werden, zu beheben.

X. ERWARTUNGEN AN DAS ETHIKPROGRAMM

A. Schutz von Whistleblowern

Wir verlangen von unseren Lieferanten, ihren Mitarbeitenden die Möglichkeit zu geben, rechtliche oder ethische Probleme oder Bedenken ohne Angst vor Vergeltung zu äußern. Wir verlangen von unseren Lieferanten, jegliche Vergeltungsmaßnahmen zu verhindern, aufzudecken und zu korrigieren.

B. Konsequenzen bei Verstoß gegen die Richtlinie

Im Falle eines Verstoßes gegen eine der oben genannten Erwartungen können wir korrigierende Maßnahmen ergreifen, um die Situation zu entschärfen. Im Falle eines Verstoßes gegen Gesetze oder Vorschriften sind wir möglicherweise verpflichtet, diese Verstöße den zuständigen Behörden zu melden. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Beziehung mit jeglichem Lieferanten unter den Bedingungen des bestehenden Beschaffungs-/Einkaufsvertrags zu beenden.

C. Ethik- und Konformitätsrichtlinien

Wir verlangen von unseren Lieferanten, über Managementsysteme zu verfügen, die die Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften und den Erwartungen unterstützen, die mit dieser Verhaltensrichtlinie für Lieferanten zusammenhängen oder darin ausdrücklich angesprochen werden. Die Managementsysteme sollten Maßnahmen beinhalten, um ihre Konformität mit diesen Standards zu adressieren und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um festgestellte Mängel zu korrigieren. Wir fordern unsere Lieferanten auf, eine eigene schriftliche Verhaltensrichtlinie einzuführen und die Grundsätze einer Verhaltensrichtlinie an die Organisationen weiterzugeben, von denen sie mit Waren und Dienstleistungen beliefert werden.



Aktualisieren Sie Ihren Browser
Sie verwenden einen Webbrowser, der nicht von OnLogic unterstützt wird.

Microsoft Internet Explorer Version 11 und älter werden nicht unterstützt. Sie werden bei der Nutzung unserer Website auf Schwierigkeiten stoßen und der Bestellvorgang wird nicht funktionieren. Um eine bessere Erfahrung zu erhalten, gehen Sie auf eine dieser Seiten und installieren Sie die neueste Version Ihres bevorzugten Browsers.