Warenimport nach Großbritannien: Wie wirkt sich der Brexit aus?

Von ·Kategorien: Vertrauen Sie auf OnLogic·Published On: März 8th, 2021·6,4 min read·

Der Brexit trat am ersten Januar 2021 in Kraft. Folglich kennzeichnete er den offiziellen Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union. Hierzu mangelte es uns an klaren Informationen darüber, was dies für den Prozess und die Gebühren beim Export von Waren an unsere tollen britischen Kunden bedeutet. Indes waren wir nicht die Einzigen, denn anderen Einzelpersonen und Unternehmen, die Produkte nach Großbritannien senden, stellten sich ebenfalls diese Frage. Daher recherchierte unser Team lange vor dem Inkrafttreten des Brexit die Auswirkungen auf den Warenimport nach Großbritannien. Hier teilen wir einige der Informationen und Details, die wir für unsere Kunden in Großbritannien und darüber hinaus ermittelt haben.

Sind Sie in Großbritannien und mussten Importgebühren für Ihr Paket aus der EU bezahlen? Oder haben Sie von einem britischen Kunden gehört, der unerwartete Gebühren oder Verzögerungen beim Erhalt seiner Produkte erlebt hat? Dann hoffen wir, dass diese Informationen hilfreich sind.

Was ist also gerade in Großbritannien los? Warum gibt es bei so vielen Sendungen Verzögerungen oder anfallende zusätzliche Gebühren?

Zusammenfassung

  • Seit dem Brexit im Januar 2021 fallen für Sendungen von außerhalb des Vereinigten Königreichs Einfuhrumsatzsteuer, Abfertigungsgebühren und mögliche Zollgebühren an.
  • Wenn Sie sich nicht für die Aufschiebung der Umsatzsteuer organisieren/registrieren, wird sie bei der Einfuhr berechnet. Unternehmen können die Umsatzsteuer mit ihrer Steuererklärung zurückfordern.
  • Abfertigungsgebühren sind eine kleine Verwaltungsgebühr. Sie werden zusätzlich zur Einfuhrumsatzsteuer bei der Abfertigung der Waren gezahlt.
  • Für die Computer-Hardware-Systeme von OnLogic fallen keine Zollgebühren an.
  • Die hohen Auslastungen der britischen Zollbehörden können zu Verzögerungen beim Versand führen.

Wie lief der Warenimport nach Großbritannien vor dem Brexit ab?

Als Großbritannien noch in der Europäischen Union war, fand der Handel in Form innergemeinschaftlicher Transaktionen statt. Damit werden Geschäfte von einem EU-Land in ein anderes bezeichnet, für die 0 Prozent Umsatzsteuer galt. Unternehmen innerhalb der EU sind verpflichtet, ihre innergemeinschaftlichen Transaktionen an die Steuerbehörden ihres Landes zu melden. Dort werden ihnen dann die geltenden lokalen Umsatzsteuersätze berechnet oder erstattet. Zum Zeitpunkt der Einfuhr – am Zoll – musste keine Umsatzsteuer erhoben werden, da die Waren innerhalb der EU versandt wurden.

Was hat sich beim Warenimport nach Großbritannien aus einem EU-Land mit dem Brexit geändert?

Nun ist das Vereinigte Königreich nicht länger EU-Mitglied ist. Daher wird der Handel mit dem Land aus der EU heraus als „normale“ internationale Transaktion betrachtet. Das bedeutet, dass Pakete durch den britischen Zoll gehen. Somit werden sie behandelt wie jede andere internationale Sendung außerhalb der EU auch. Beim Eintritt des Pakets in das Land werden dann Steuern und Zollgebühren erhoben. Daraufhin werden dem Empfänger im Rahmen des üblichen DAP-Versandvertrags alle Kosten berechnet, die bei der Einfuhr der Waren anfallen. Überlicherweise ist dies die Summe aus:

  1. Britischer Umsatzsteuer – auch bekannt als Einfuhrsteuer. Diese beträgt 20 Prozent auf OnLogic Computer-Systeme.
  2. Zollgebühren, falls zutreffend. Sie können den HTS-Code und die geltenden Zollsätze hier nachschlagen.
  3. Abfertigungsgebühren – werden von einem Zollbeamten erhoben, der die Waren prüft und freigibt.

Post-Brexit Beispiel:

Sie sind ein Unternehmen in Großbritannien und haben einige Industrie-Computer von OnLogic gekauft. Nun erhalten Sie von OnLogic eine Rechnung für die Computer mit 0 Prozent Umsatzsteuer. Wenn die Ware in Großbritannien ankommt, werden Ihnen 20 Prozent Umsatzsteuer und eine geringe Abfertigungsgebühr vom Zoll berechnet. Auf unsere Computersysteme fallen keine Zollgebühren an. Abschließend fordern Sie die Umsatzsteuer bei der britischen Steuerbehörde HMRC zurück.

Vor dem Brexit hätten Sie 0 Prozent Umsatzsteuer und keine Abfertigungsgebühren bezahlt. Am Ende des Finanzquartals würden Sie die Rechnung mit 0 Prozent Umsatzsteuer von OnLogic bei der britischen Steuerbehörde HMRC einreichen.

Wie kann ich die Umsatzsteuer nach dem Warenimport zurückfordern?

Laut der Website der britischen Regierung gibt es zwei Möglichkeiten, die Einfuhrumsatzsteuer geltend zu machen:

  1. Verbuchen Sie die Einfuhrumsatzsteuer in Ihrer Umsatzsteuererklärung unter Verwendung der verschobenen Umsatzsteuerabrechnung.
  2. Entrichten Sie die Einfuhrumsatzsteuer beim Import. Anschließend fordern Sie diese als Vorsteuer nach den üblichen Regeln zurück.

Weitere Informationen zu diesen britischen Einfuhrumsatzsteuerverfahren finden Sie auf der Website der britischen Regierung.

Ist der Warenimport aus der EU nach Großbritannien teurer?

Der Import von Waren nach Großbritannien ist in den meisten Fällen nicht viel teurer als vorher. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Produkte vor Ort oder aus der EU beziehen. Wenn auf die Waren keine Zollgebühren anfallen, müssen Sie dennoch Einfuhrumsatzsteuer bezahlen. Die einzigen zusätzlichen Kosten beim Import von Waren, die keine Zollgebühren haben, sind die Abfertigungsgebühren. Der Grund ist, dass der Zoll und die Zollmakler eine kleine Gebühr für ihre Verwaltungsdienste erheben müssen. Normalerweise ist dies eine relativ geringe Standardgebühr.

Beispiel:
Sie möchten zwei Industrie-Computer kaufen. Sie ziehen einen lokalen britischen Anbieter und einen Anbieter in der EU in Betracht. Beispielsweise kosten die beiden Systeme in Großbritannien 1200 £. Dabei kosten sie also jeweils 600 £, inklusive 20 Prozent Umsatzsteuer. Hingegen kosten die Systeme des EU-Lieferanten 1000 £. Das sind jeweils 500 £ bei einer Umsatzsteuer von 0 Prozent. In diesem letzteren Fall werden Ihnen 20 Prozent Umsatzsteuer plus eine Abfertigungsgebühr für die Bearbeitung und/oder Weiterleitung in Rechnung gestellt. Angenommen, diese Abfertigungsgebühr beträgt 12 £, so kostet die Lieferung aus der EU 1212 £. Daraus ergibt sich eine um 1 Prozent höhere Summe als beim Kauf innerhalb Großbritanniens. Also kann die Umsatzsteuer bei beiden Bestellungen mit der erhaltenen Umsatzsteuer ausgeglichen werden. Somit kann sie bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Was sollte ich sonst noch wissen beim Export von Waren nach Großbritannien?

Die obigen Informationen decken so ziemlich alles ab, was es nach dem Brexit zum Versand von Waren aus der EU nach Großbritannien zu beachten gibt. Allerdings gibt es weitere Besonderheiten, wenn es um Zollgebühren geht. Da das Vereinigte Königreich und die EU Ende 2020 ein Handelsabkommen vereinbart haben, gibt es einen sogenannten „präferenziellen Ursprung“ für die Europäische Union. Das heißt, Produktkategorien, die für diesen präferenziellen Ursprung in Frage kommen, stammen größtenteils aus der Europäischen Union. Damit sind sie frei von jeglichen Zollgebühren. Unter welchen Bedingungen Ihr Produkt als solches gekennzeichnet werden kann, erfahren Sie ab Seite 440.

Im Falle der OnLogic-Hardware stammt der Großteil der von uns verwendeten Komponenten aus Asien. Dies ist der Fall bei der Mehrheit aller Computersysteme. Dadurch ist unsere Hardware nicht für den präferenziellen Ursprung in der EU berechtigt. Jedoch gelten für unsere Computer-Hardware und -Komponenten zunächst einmal keine Zollgebühren. Somit fällt also nur die normale Umsatzsteuer an.

Versandverzögerungen

Des Weiteren sollte man die enorme Belastung des britischen Zolls nach dem Brexit beachten. Hierbei arbeiten die Beschäftigten sehr hart, um mit all den Abfertigungen Schritt zu halten. Dennoch sind Verzögerungen unvermeidlich. Nichtsdestotrotz tun Spediteure wie UPS und ihre Vermittler, was sie können, um die erwarteten Lieferzeiten einzuhalten. Trotzdem kann es Fälle geben, in denen sich Pakete von und nach Großbritannien verzögern. Daher ist das Beste, was die Absendenden tun können, dafür zu sorgen, dass der Sendung die richtigen Unterlagen beigefügt sind. So lassen sich unnötige Verzögerungen verhindern.

An wen sollte ich mich bei Fragen wenden?

Auf jeden Fall beantwortet unser Team bei OnLogic gerne alle Fragen zum Import unserer Computer-Hardware nach Großbritannien. Denken Sie daran, dass dies für alle eine neue und sich entwickelnde Situation ist. Folglich werden wir unser Bestes tun, um alle Herausforderungen gemeinsam mit Ihnen zu lösen. Dazu erreichen Sie unser EU-Team über info.eu@onlogic.com oder telefonisch unter +44 (0)3300 104 290 (UK) or +49 (0)322 2211 2221 (DE).

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About the Author: Tim van der Horst

Tim van der Horst leads the European team at OnLogic and has his roots in marketing, enjoying opportunities to write and otherwise create for the organization. Outside of OnLogic, he enjoys spending time with his family and friends, cook, listen and make music, and play some videogames from time to time.